Langfristiger Heilmittelbedarf (LHM)
Gemäß § 8a der Heilmittel-Richtlinie (HMR) können Heilmittel langfristig und extrabudgetär verordnet werden. Diagnosen laut der offiziellen LHM-Liste (z.B. Schlaganfall, Parkinson, Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis) werden automatisch als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt.
Bei nicht gelisteten Diagnosen kann ein Antrag auf langfristige Genehmigung bei der Krankenkasse gestellt werden. Diese Verordnungen fallen nicht in das ärztliche Heilmittelbudget.
Die offizielle LHM-Liste finden Sie hier:
Liste besonderer Verordnungsbedarf und langfristiger Heilmittelbedarf
Blankoverordnung SB1, PS3, PS4
Seit dem 1. April 2024 können bestimmte ergotherapeutische Leistungen im Rahmen der Blankoverordnung verordnet werden. Dies ermöglicht mehr Flexibilität für die behandelnden Therapeut*innen, um gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Patient*innen einzugehen.
Die Blankoverordnung gilt für folgende Diagnosegruppen:
| SB1: | Erkrankungen des Bewegungsapparates (z. B. Arthrose der Schulter, Morbus Bechterew) |
| PS3: | Psychische Störungen (z. B. schwere depressive Episode, Alkoholabhängigkeit) |
| PS4: | Demenzielle Erkrankungen (z. B. Morbus Alzheimer, vaskuläre Demenz) |
Vorteile für Patient*innen und Therapeut*innen
- Individuelle Anpassung der Behandlung an den Gesundheitszustand der Patient*innen
- Effiziente Therapiegestaltung ohne starre Vorgaben zur Frequenz oder Behandlungsart
- Erhöhte Therapiequalität durch zielgerichtete Anpassungen je nach Verlauf
Eine vollständige Liste der relevanten Diagnosen und die offizielle Regelung finden Sie unter folgendem Link:
Liste Besonderer Verordnungsbedarf und Langfristiger Heilmittelbedarf
Für Fragen zur Blankoverordnung oder individuellen Therapieoptionen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ergotherapie Neuenburg.